Einen besonderen Schwerpunkt nimmt im Rahmen unserer Tätigkeit das Recht der Architekten/Ingenieure und Projektsteuerer ein. Wir beraten zu allen Fragen des Honorar- und Haftungsrechts, unterstützen unsere Mandanten bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Abwehr/Geltendmachung von Ansprüchen. Zu unseren Mandanten gehören neben Architekten/Ingenieuren, Projektsteuerern auch namhafte Haftpflichtversicherer. Wir unterstützen bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, (General-)Planer- und Subplanerverträgen und Honorarvereinbarungen zu bestehenden Architektenverträgen.