Privates Baurecht

BHP. Rechtsanwälte

Frank Bürkner + Matthias Hennig

Sichere Vertragsgestaltung und vorausschauende baubegleitende Rechtsberatung

Das Bauen ist in den letzten Jahrzehnten nicht nur in technischer Hinsicht anspruchsvoller, sondern auch in rechtlicher Hinsicht vielschichtiger geworden. Eine sichere Vertragsgestaltung und vorausschauende baubegleitende Rechtsberatung sind mittlerweile unverzichtbar, um im Wettbewerb bestehen zu können.

Gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen den Baubeteiligten sind kostenintensiv, oft langwierig und binden wertvolle Ressourcen, weshalb nicht zuletzt zur Streitvermeidung aber auch zur sinnvollen Vorbereitung von Ansprüchen baurechtliche Rechtsberatung bereits recht frühzeitig ansetzen sollte.

Wir vertreten sowohl öffentliche und private Auftraggeber, aber auch Auftragnehmer (mittelständische Betriebe, Handwerksfirmen etc.). Gemeinsam mit unseren Mandanten entwickeln wir im Rahmen der baubegleitenden Rechtsberatung Strategien, wie Abläufe in juristischer und wirtschaftlicher Hinsicht optimal gestaltet werden können. Wir unterstützen bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Nachträgen, aber auch bei Geltendmachung und Abwehr von Mangelansprüchen und setzen die Ansprüche für unsere Mandanten auch gerichtlich durch.

Rechtsanwalt Matthias Hennig hält als erfahrener Bauanwalt seit mehreren Jahren bei verschiedenen Bildungsträgern Fachvorträge zu baurechtlichen Themen, insbesondere zu  Fragen des VOB/B- und des BGB-Bauvertrages.

Ihr Ansprechpartner: 
Rechtsanwalt Matthias Hennig
E-Mail: hennig@bhp-rechtsanwaelte.de

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