Frank Bürkner - Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Rechtsanwalt Frank Bürkner wurde 1997 als Rechtsanwalt zugelassen und führt seit dem Jahr 2006 den Titel Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Das Abitur absolvierte Herr Rechtsanwalt Bürkner im Jahre 1988 mit „ausgezeichnet“. Nach diversen Praktika (so auch im medizinischen Bereich) und der Wehrdienstzeit studierte Rechtsanwalt Bürkner in Berlin Rechtswissenschaften und schloss dies nach 8 Semestern mit dem 1. Staatsexamen (mit Prädikat) ab. Parallel hierzu war Rechtsanwalt Bürkner – so auch während des Referendariats, welches er in Sachsen und an der Verwaltungshochschule Speyer (Rheinland-Pfalz) absolvierte – praktisch tätig. Nach dem 2. Staatsexamen und einer intensiven und eindrucksvollen Reise quer über den australischen Kontinent, die auch der Vertiefung der englischen Sprachkenntnisse diente, nahm Rechtsanwalt Bürkner im Jahr 1998 in der schwerpunktmäßig im Immobilien- und Baurecht tätigen Kanzlei Prof. Dr. Beck Bennert & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH seine Anwaltstätigkeit auf. Deren Mitgesellschafter wurde er im Jahr 1999.
Gemeinsam mit Rechtsanwalt Matthias Hennig gründete er zum 01.01.2012 die BHP.Bürkner Hennig Partnerschaftsgesellschaft.
Rechtsanwalt Bürkner ist seit 2006 Mitglied der ARGE Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV).