BHP.Honorar

Rechtsanwälte

Frank Bürkner + Matthias Hennig

Transparenz und Kostensicherheit

Im Hinblick auf die Honorierung unserer anwaltlichen Leistungen stehen für uns Transparenz, Fairness und Kostensicherheit an erster Stelle. Im Regelfall vereinbaren wir mit unseren Mandanten eine Vergütung nach Zeitaufwand zum Stundensatz, wobei wir den voraussichtlichen Zeitaufwand soweit möglich vorab einschätzen. Hinzu treten die zu erstattenden Aufwendungen für Kopien, Fahrtkosten etc..

Ohne Vereinbarung ist das Honorar auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) zu berechnen, dass auch mit einer Honorarvereinbarung in gerichtlichen Angelegenheiten nicht unterschritten werden darf. Nach dem RVG ist in zivilrechtlichen Angelegenheiten im Regelfall der Gegenstandswert, also die wirtschaftliche Bedeutung der Sache, maßgeblich.

In geeigneten Fällen, beispielsweise in laufenden Beratungsmandaten, kommt auch eine monatliche Pauschale in Betracht, deren Höhe sich am durchschnittlichen Beratungsbedarf orientiert. Die außergerichtliche baubegleitende Rechtsberatung, Firmenschulungen und Inhouse-Seminare bieten wir auf der Grundlage konkreter Honorarvorschläge an.

Bei Fragen zu Honorar und Honorarberechnung steht Ihnen der sachbearbeitende Partner jederzeit zur Verfügung.

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