Da gesetzliche Regelungen zu Fragen des Maklerrechts und damit verbunden auch der Wohnungsvermittlung nur sehr eingeschränkt bestehen, kommt es für eine qualifizierte Beratung in diesem Bereich – welche die BHP.Bürkner Hennig Partnerschaftsgesellschaft auch für namhafte Maklerunternehmen leistet – auf fundierte Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung an. Der strategischen Beratung von Maklerunternehmen kommt daher eine ebenso große Bedeutung zu, wie der Gestaltung von Verträgen/Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir unterstützen unsere Mandanten sowohl schwerpunktmäßig außergerichtlich, als auch erforderlichenfalls im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen und stehen im geschäftlichen Alltag für die kurzfristige Beantwortung auftretender Fragen zur Verfügung.