Weitere Kompetenzfelder

BHP. Rechtsanwälte

Frank Bürkner + Matthias Hennig

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Insolvenzrecht

Ohne fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet des Insolvenzrechts ist die Beratung "Rund um Bau und Immobilie" unvollständig. Wir beraten daher auch zu Fragen des Insolvenzrechts, soweit diese in Bezug zu unseren Beratungsschwerpunkten stehen. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass wir eine spezielle insolvenzrechtliche Beratung insbesondere im Hinblick auf bevorstehende Insolvenzen, die Durchführung von Insolvenzverfahren etc. aufgrund unserer Spezialisierung nicht anbieten, insoweit jedoch auf Anfrage den Kontakt zu geeigneten Kooperationspartnern herstellen können.

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Arbeitsrecht

Wir beraten unsere Mandanten (vorrangig mittelständische Bauunternehmen und Handwerksbetriebe) auch zu Fragen des individuellen Arbeitsrechts, insbesondere der Gestaltung von Arbeitsverträgen und der rechtssicheren Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Eine jahrelange Kooperation mit erfahrenen Fachanwälten für Arbeitsrecht ermöglicht es uns zudem, auch Spezialmaterien und Fragen des kollektiven Arbeitsrechts zu beantworten. Selbstverständlich übernehmen wir auch die gerichtliche Vertretung auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite.

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Gesellschaftsrecht

Zur Abrundung unseres Schwerpunktes "Rund um Bau und Immobilie" unterstützen und beraten wir unsere Mandanten auch zu gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere der rechtssicheren Vertragsgestaltung (z.B. ARGE-Verträge) aber auch zu Fragen der Auseinandersetzung.

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Allgemeines Haftungsrecht

Eine wesentliche Kernkompetenz der BHP.Bürkner Hennig Partnerschaftsgesellschaft bildet das allgemeine Haftungsrecht. So zählen seit vielen Jahren namhafte Krankenkassen und Versicherungsgesellschaften zu unseren Mandanten. Regressfälle im Bereich des sog. Ersatzleistungswesens erfordern insoweit auch Spezialkenntnisse im Bereich des Sozial-, Versicherungs- und Medizinrechts, welche sowohl Herr Rechtsanwalt Frank Bürkner, als auch Herr Rechtsanwalt Matthias Hennig ausweisen können.

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Vertragsrecht

Neben unserem Beratungsschwerpunkt beraten wir selbstverständlich auch zu allen Fragen des Vertragsrechts, insbesondere Kauf-, Dienstvertragsrecht etc. Wir unterstützen bei der rechtssicheren Vertragsgestaltung und der Geltendmachung/Abwehr vertraglicher Ansprüche.

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