Das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe ist ständiger Entwicklung unterworfen. Nur die schnelle, umsichtige und kompetente Beratung hilft, Fehler zu vermeiden und Bieterrechte durchzusetzen. Die BHP.Rechtsanwälte beraten bei der Gestaltung und Durchführung von Vergabeverfahren, ebenso wie wir die Interessen von Bietern in einem öffentlichen Vergabeverfahren und Nachprüfungsverfahren vertreten. Wir beraten in Vergabeverfahren sowohl oberhalb als auch unterhalb der EU-Schwellenwerte.