Grundstücksrecht
BHP. RechtsanwälteFrank Bürkner + Matthias Hennig
Dem Bau und der Vermietung einer Immobilie geht regelmäßig ein Grundstückserwerb voraus. Zu Fragen der Vertragsgestaltung von Kauf-, aber auch Erbbaurechts- und Pachtverträgen beraten die BHP.Rechtsanwälte ebenso wie zu der Materie des Nachbarrechts. Investoren, Bauträger und Wohnungsunternehmen zählen ebenso zu langjährig betreuten Mandanten, wie öffentliche Auftraggeber. Unsere Tätigkeit umfasst schließlich auch den Bereich des gesamten Facilitymanagements einschließlich Fragen des Contracting etc.
Rechtsanwalt Frank Bürkner hat sich insoweit auch der Materie spezialgesetzlicher Regelungen im Bereich der neuen Bundesländer – so beispielsweise der Schuldrechtsanpassung und Sachenrechtsbereinigung – angenommen. Zudem bildet das Immobiliarsachenrecht einen wesentlichen Bestandteil der vertragsgestaltenden Beratung.
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Matthias Hennig
E-Mail: hennig@bhp-rechtsanwaelte.de
Rechtsanwalt Frank Bürkner
E-Mail: buerkner@bhp-rechtsanwaelte.de