Matthias Hennig - Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Rechtsanwalt Matthias Hennig wurde im Jahr 2001 als Rechtsanwalt zugelassen und führt seit dem Jahr 2006 den Titel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Nach Abitur am Francisceum Zerbst (Sachsen Anhalt) und Absolvierung des Grundwehrdienstes im Saarland schloss Rechtsanwalt Hennig das Studium der Rechtswissenschaften an der Technischen Universität Dresden im Jahr 1998 mit dem 1. Staatsexamen (Prädikat) ab. Im Anschluß absolvierte er das Referendariat in Sachsen, das er im Jahr 2000 mit dem 2. Staatsexamen (Prädikat) beendete. Rechtsanwalt Hennig war in der renommierten Baurechtskanzlei Jagenburg Sieber Mantscheff, später JSM Rechtsanwälte, zunächst als angestellter Anwalt und ab dem Jahr 2005 als Partner tätig. Nach einem Wechsel zu Prof. Dr. Beck Bennert & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (2008 bis 2011) gründete er gemeinsam mit Rechtsanwalt Frank Bürkner die BHP.Bürkner Hennig Partnerschaftsgesellschaft.

Rechtsanwalt Hennig ist seit 2002 Mitglied der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV) .

Rechtsanwalt Hennig ist verheiratet und Vater zweier Kinder.

Lehrtätigkeiten + Mitgliedschaften + Veröffentlichungen

Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit referierte Herr Hennig seit dem Jahr 2006 bei verschiedenen Bildungsträgern (u.a. EIPOS Europäisches Institut für postgraduale Bildung GmbH, Kommunales Bildungswerk eV) zu baurechtlichen Themen. Im Rahmen seiner Lehrtätigkeit an der Technischen Universität Dresden, Institut für Baubetriebswesen, hielt Herr Rechtsanwalt Hennig in den Jahren 2008 bis 2011 Vorlesungen zum öffentlichen Baurecht und juristischem Projektmanagement.

Von 2004 bis 2012 berichtete Rechtsanwalt Hennig als Mitautor der regelmäßig in der Zeitschrift „NJW Neue juristische Wochenzeitschrift“ erscheinenden Berichtsaufsätze zum Bau- und Architektenrecht.

  • 2003 | Die Haftung der öffentlichen Hand für rechtswidrig erteilte Bauvorbescheide – Der praktische Fall (BauR 2003, 194 ff.)
  • 2004 | Die Entwicklung des Architekten- und Ingenieurrechts in den Jahren 2001 bis 2004 (gemeinsam mit Rechtsanwalt Roland Kesselring), NJW 2004, 3535 ff.
  • 2006 | Die Entwicklung des Architekten- und Ingenieurrechts der Jahre 2005 und 2006 (gemeinsam mit Rechtsanwalt Roland Kesselring), NJW 2006, 3472 ff.
  • 2007 | Die Entwicklung des Bauträgerrechts sowie des Architekten- und Ingenieurrechts der Jahre 2006 und 2007 (gemeinsam mit Rechtsanwalt Frank Weber und Rechtsanwalt Roland Kesselring), NJW 2008, 1713 ff.
  • 2010 | Die Entwicklung des Bauträgerrechts sowie des Architekten- und Ingenieurrechts der Jahre 2009 und 2010 (gemeinsam mit Rechtsanwalt Frank Weber und Rechtsanwalt Roland Kesselring), NJW 2010, 1855 ff.
  • 2012 | Die Entwicklung des Architekten- und Ingenieurrechts der Jahre 2011 und 2012 (gemeinsam mit Rechtsanwalt Roland Kesselring), NJW 2012, 1857 ff.

Rechtsgebiete / Tätigkeiten

Fremdsprachen: Englisch

Kontakt

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